Aufgaben des FW-Ausschusses - FFW Neukirchen / Erzgeb.

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Aufgaben des FW-Ausschusses

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Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen

Zur Unterstützung und Beratung des Wehrleiters und seines Stellvertreters, bei der Erfüllung seiner Aufgaben, wurde laut Satzung bei der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen ein Feuerwehrausschuss gewählt.

Zu den Aufgaben des Feuerwehrausschusses zitieren wir hier den §11 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Neukirchen i. d. Fassung vom 30.09.1999:

"§11 Feuerwehrausschuss

(1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ der jeweiligen Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Er befindet über die Aufnahme von Einwohnern in die Feuerwehr, den Ausschluss und die Entlassung von Mitgliedern der Feuerwehr.


(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Wehrleiter als Vorsitzenden, dem Leiter aktiven Abteilung, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Ehren- undAltersabteilung, dem Gerätewart Technik, dem Gerätewart Atemschutz, 2 Vertretern der aktiven Abteilung sowie dem Schriftführer. Die personelle Zusammensetzung richtet sich nach Ergebnissen der nach § 15 durchgeführten Wahlen.


(3) Der Feuerwehrausschuss sollte viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.


(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschusses einzuladen.


(5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.


(6) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Angehörige der Feuerwehr gelten in diesem Fall nicht als Öffentlichkeit. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.


(7) Die Feuerwehrausschüsse Neukirchen und Adorf arbeiten ständig kameradschaftlich zusammen, stimmen ihre Entscheidungen ab und führen mindesten jährlich eine gemeinsame Beratung durch."


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